Allgemeine Geschäftsbedingungen

FamilyZone

Anbieter

FamilyZone wird betrieben von der TB 10 Indoorparks GmbH.

AngabeWert
FirmaTB 10 Indoorparks GmbH
FirmensitzDöblinger Hauptstraße 82/2A, 1190 Wien
Standort FamilyZoneLandgutgasse 40/1C, 1100 Wien
FirmenbuchnummerFN 658733 a, Firmenbuchgericht Wien
UID-NummerATU82576339
GeschäftsführungTeresa Bektas
Telefon0660 684 999 4
E-Mailhello@familyzoneparks.at
Websitefamilyzoneparks.at

Im Folgenden „FamilyZone“ genannt.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen FamilyZone und ihren Kundinnen und Kunden über den Besuch des Indoorspielplatzes, den Erwerb von Tickets sowie die Buchung von Kindergeburtstagen und sonstigen Veranstaltungen.

Kundin oder Kunde (im Folgenden „Vertragspartner“) ist, wer ein Ticket erwirbt oder eine Veranstaltung bucht. Bei Minderjährigen handelt die gesetzliche Vertretung.

Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf familyzoneparks.at veröffentlichte Fassung dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nur wirksam, wenn FamilyZone ihnen schriftlich zustimmt.

Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen vorrangig. Bestimmungen dieser AGB, die solchen Vorschriften widersprechen, finden gegenüber Verbrauchern keine Anwendung.

§ 2 Leistungsangebot

FamilyZone betreibt einen Indoorspielplatz für Kinder von 0 bis 8 Jahren mit Kletterpark, Hüpfburg und Spielbereichen für Kleinkinder. Angeboten werden:

  • Tagestickets sowie Monats- und Jahreskarten für den regulären Besuch
  • Kindergeburtstage und Feiern mit exklusiver Anmietung des gesamten Raums (rund 250 m²)
  • Kindergeburtstage ohne Exklusivität auf Basis von Tageskarten („Last-Minute-Geburtstag“)
  • Zusatzleistungen wie Speisen, Getränkepauschalen, gedeckte Kindertische und Showprogramm

FamilyZone erbringt keine Kinderbetreuung. Es wird kein Aufsichtspersonal gestellt. Die Aufsicht über die Kinder liegt durchgehend bei den Begleitpersonen (§ 10).

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Buchung und der zum Buchungszeitpunkt gültigen Leistungs- und Preisübersicht auf familyzoneparks.at.

§ 3 Vertragsabschluss

Die Darstellung von Tickets, Paketen und Zusatzleistungen auf familyzoneparks.at ist eine Einladung zur Abgabe eines Angebots und noch kein bindendes Angebot von FamilyZone.

Mit dem Absenden der Buchung gibt der Vertragspartner ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von FamilyZone per E-Mail zustande. Erfolgt die Buchung vor Ort, kommt der Vertrag mit Aushändigung des Tickets beziehungsweise des Zutrittscodes zustande.

Für Feiern wird nach der Anfrage ein konkreter Termin abgestimmt. Verbindlich ist der Termin erst mit der Buchungsbestätigung.

FamilyZone kann eine Buchung ablehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, unvollständigen Angaben oder wenn der Vertragspartner bei einem früheren Besuch gegen die Hausordnung verstoßen hat. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig rückerstattet.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf familyzoneparks.at veröffentlichten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Bei Online-Buchungen ist der Betrag über die angebotenen Zahlungsarten zu entrichten. Vor Ort kann bar oder mit Karte bezahlt werden.

Feiern und exklusive Raummieten sind stets im Voraus vollständig zu bezahlen. Der Termin gilt erst nach vollständigem Zahlungseingang als fix reserviert. Zusatzleistungen, die kurzfristig vor Ort in Anspruch genommen werden, werden nach der Veranstaltung abgerechnet.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Verbrauchern werden Mahn- und Inkassokosten nur in dem Umfang verrechnet, der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen ist.

§ 5 Tickets, Monats- und Jahreskarten

Tickets werden pro Person verrechnet. Das gilt auch für Begleitpersonen, soweit die Preisliste nichts anderes vorsieht.

Freien Eintritt haben:

  • Kinder unter einem Jahr
  • Kinder mit Behinderung

Tagestickets gelten am gewählten Tag während der Öffnungszeiten, ein Wiedereinlass am selben Tag ist möglich. Monats- und Jahreskarten sind personengebunden und nicht übertragbar. FamilyZone kann bei der Nutzung einen Identitätsnachweis verlangen.

Der Zutritt erfolgt über einen persönlichen Zugangscode. Dieser darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Die regulären Öffnungszeiten sind täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr. Abweichende Zeiten, etwa an Feiertagen, bei Betriebsurlaub oder bei exklusiv gebuchten Veranstaltungen, werden laufend aktualisiert und sind oben auf familyzoneparks.at ersichtlich. Maßgeblich sind die dort veröffentlichten Zeiten. Der Vertragspartner informiert sich vor dem Besuch über die aktuellen Öffnungszeiten.

FamilyZone kann den Standort an einzelnen Tagen oder zu einzelnen Zeiten schließen, insbesondere wegen exklusiv gebuchter Veranstaltungen, Wartungs- und Reinigungsarbeiten, Feiertagen oder Betriebsurlaub. Schließzeiten begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Für Tagestickets, die auf einen Schließtag fallen, bietet FamilyZone einen Ersatztermin an oder erstattet den Ticketpreis zurück.

Monats- und Jahreskarten sind von einer Rückerstattung oder Verlängerung wegen Schließzeiten ausgenommen. Der Preis dieser Karten ist bereits unter Berücksichtigung üblicher Schließzeiten kalkuliert. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Kindergeburtstage und Feiern

FamilyZone bietet zwei Varianten an:

  1. Exklusive Raummiete. Der gesamte Raum steht ausschließlich der gebuchten Feier zur Verfügung. Während dieser Zeit werden keine weiteren Gäste eingelassen.
  2. Feier ohne Exklusivität. Die Feier findet im laufenden Betrieb statt, abgerechnet wird über Tageskarten pro Person. Ein Anspruch auf alleinige Nutzung des Raums oder einzelner Bereiche besteht nicht.

Der Einlass ist eine halbe Stunde vor dem gebuchten Beginn möglich. Nach dem gebuchten Ende steht eine weitere halbe Stunde zum Zusammenräumen und Verabschieden zur Verfügung. Beide Zeiten sind im Paket enthalten.

Der Raum ist ordentlich zu hinterlassen. FamilyZone erwartet nicht, dass jedes Spielzeug an seinem ursprünglichen Platz steht. Erwartet wird, dass Spielsachen zusammengeräumt, Bälle zurück ins Bällebad gebracht und Tische sowie Müll geräumt werden.

Auch während der Auf- und Abbauzeit liegt die Aufsicht über die Kinder bei den Begleitpersonen (§ 10). Die Kinder sind durchgehend zu beaufsichtigen.

Die Raumkapazität beträgt 25 Kinder und 35 Erwachsene. Eine Überschreitung ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.

Eine vorherige Bekanntgabe der Teilnehmerzahl ist nicht erforderlich. Es dürfen jedoch höchstens so viele Personen mitgebracht werden, wie die gebuchte Kapazität zulässt.

Soll die gebuchte Personenzahl überschritten werden, ist dies vorab mitzuteilen. FamilyZone teilt dann mit, ob die höhere Personenzahl möglich ist. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht. Ohne vorherige Zustimmung kann der Einlass zusätzlicher Personen verweigert werden.

Zusatzleistungen wie Verpflegung, Getränkepauschalen oder ein gedeckter Kindertisch sind spätestens 48 Stunden vor der Feier zu bestellen. Eine spätere Reduktion bereits bestellter Verpflegung ist nicht mehr kostenfrei möglich.

Eine Verlängerung der Feier ist gegen Aufpreis möglich, sofern es der Betriebsablauf zulässt. Jede angefangene zusätzliche Stunde wird mit 100 Euro verrechnet. Die Verlängerung ist vor Ort mit dem Personal zu vereinbaren.

§ 7 Stornierung und Umbuchung

Stornierungen und Umbuchungen bedürfen der Textform (E-Mail an hello@familyzoneparks.at genügt). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens bei FamilyZone. Der Vertragspartner erhält eine Bestätigung.

Feiern und exklusive Raummieten

Zeitpunkt der AbsageRückerstattung
spätestens 1 Tag vor dem Termin (bis 23:59 Uhr)100 Prozent des bezahlten Betrags
am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinenkeine Rückerstattung

Der Grund für diese Regelung: Sobald eine exklusive Feier gebucht ist, wird der Standort für den gebuchten Zeitraum bei allen anderen Gästen als geschlossen ausgewiesen. Tagesgäste können für diesen Zeitraum nicht mehr buchen. Bei einer Absage am Veranstaltungstag selbst bleibt der Raum daher leer und der Platz kann nicht mehr anderweitig vergeben werden.

Statt einer Absage ist bis spätestens 1 Tag vor dem Termin auch eine kostenfreie Umbuchung auf einen Ersatztermin möglich, sofern ein Ausweichtermin verfügbar ist.

Erkrankt das Geburtstagskind kurzfristig, genügt eine Absage bis spätestens 1 Tag vor dem Termin für die volle Rückerstattung. Eine ärztliche Bestätigung ist dafür nicht erforderlich.

Tickets

Tagestickets können bis 24 Stunden vor dem gebuchten Tag kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Danach ist eine Rückerstattung ausgeschlossen. Monats- und Jahreskarten sind nach Aktivierung von der Rückerstattung ausgenommen, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass FamilyZone kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich das Stornoentgelt entsprechend.

§ 8 Rücktrittsrecht bei Online-Buchung

Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.

Dieses Rücktrittsrecht besteht nach § 18 Abs 1 Z 10 FAGG nicht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Darunter fallen Kindergeburtstage, Feiern und für einen bestimmten Tag gebuchte Tagestickets.

Für Leistungen ohne festen Termin, etwa Gutscheine oder nicht datumsgebundene Tickets, gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht. Der Rücktritt ist formfrei möglich, etwa per E-Mail an hello@familyzoneparks.at. Bereits geleistete Zahlungen werden binnen 14 Tagen rückerstattet.

Unabhängig davon gelten die freiwilligen Storno- und Umbuchungsregelungen in § 7.

§ 9 Zutritt, Alter und Gesundheit

Die Spielbereiche sind für Kinder bis 8 Jahre ausgelegt. Ältere Kinder dürfen die Anlage nur betreten, wenn die Sicherheit der jüngeren Kinder dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Jedes Kind muss von mindestens einer erwachsenen Begleitperson begleitet werden. Kinder dürfen nicht allein zurückgelassen werden.

Aus Rücksicht auf alle Gäste ist der Besuch bei ansteckenden Erkrankungen, Fieber, Magen-Darm-Erkrankungen oder ansteckenden Hauterkrankungen nicht zulässig. Die Einschätzung obliegt der Begleitperson.

Besondere Umstände, die für einen sicheren Aufenthalt relevant sind, etwa eine Beeinträchtigung oder ein erhöhtes Verletzungsrisiko, sollen beim Einlass oder bei der Buchung bekannt gegeben werden, damit FamilyZone darauf Rücksicht nehmen kann. Eine Verpflichtung zur Vorlage ärztlicher Befunde besteht nicht.

FamilyZone kann den Zutritt verweigern, wenn die Kapazitätsgrenze erreicht ist, wenn Personen erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder Suchtmitteln stehen oder wenn bei einem früheren Besuch erheblich gegen die Hausordnung verstoßen wurde.

§ 10 Aufsichtspflicht

FamilyZone stellt eine Spielumgebung zur Verfügung, aber keine Kinderbetreuung und kein Aufsichtspersonal.

Die Aufsichtspflicht über die Kinder liegt vor, während und nach dem Aufenthalt ausschließlich bei den Begleitpersonen. Das gilt auch während Feiern und auch dann, wenn ergänzende Leistungen wie ein Showprogramm in Anspruch genommen werden.

Im Aufenthaltsbereich steht ein Bildschirm zur Verfügung, über den Eltern die Spielbereiche einsehen können. Diese Einsichtsmöglichkeit ist eine Serviceleistung und ersetzt die persönliche Aufsicht nicht.

Begleitpersonen sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen betreuten Kinder die Hausordnung einhalten und die Spielgeräte altersgerecht und bestimmungsgemäß benutzen.

§ 11 Hausordnung und Sicherheit

Es gilt die Hausordnung von FamilyZone. Sie ist unter familyzoneparks.at/en/hausordnung abrufbar, hängt im Standort aus und ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags.

Die Hausordnung regelt insbesondere den Zutritt, das Verhalten in den Spiel- und Tischbereichen, die Benutzung der Spielgeräte sowie den Umgang mit Sauberkeit und Lautstärke. Der Vertragspartner und seine Gäste haben die Hausordnung einzuhalten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann FamilyZone nach vorheriger Ermahnung einen Verweis aus dem Standort aussprechen. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht. Bei geringfügigen Verstößen genügt die Ermahnung.

§ 12 Speisen, Getränke und Dekoration

Speisen und Getränke dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen konsumiert werden.

Bei Feiern dürfen Geburtstagstorte und Kuchen mitgebracht werden. Darüber hinausgehende Selbstverpflegung ist nur nach vorheriger Absprache zulässig. Für mitgebrachte Speisen übernimmt FamilyZone keine lebensmittelrechtliche Verantwortung.

Eigene Dekoration ist willkommen, sofern sie rückstandsfrei entfernbar ist und die Sicherheit nicht beeinträchtigt. Nicht gestattet sind Konfetti, Luftschlangen, offenes Feuer, Wunderkerzen sowie Klebebänder, die Oberflächen beschädigen. Kerzen auf der Torte sind erlaubt.

Mitgebrachte Dekoration ist nach der Feier wieder mitzunehmen. Der Raum ist in besenreinem Zustand zu hinterlassen, grober Müll ist zu entsorgen. Die reguläre Endreinigung übernimmt FamilyZone.

Wird der Raum in außergewöhnlich stark verschmutztem Zustand hinterlassen, etwa durch großflächige Verunreinigungen, verschüttete Speisen und Getränke auf Spielgeräten oder Polstern, Farb- und Klebereste oder eine erhebliche Menge zurückgelassenen Mülls, verrechnet FamilyZone einen pauschalen Reinigungszuschlag von 50 Euro. Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Übersteigt der tatsächliche Aufwand diesen Betrag erheblich, wird er nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

Geschirr für Kinder und Erwachsene steht in der Küche zur Verfügung.

§ 13 Haftung

FamilyZone haftet nur für Schäden, die auf ein Verschulden von FamilyZone oder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückzuführen sind. Ohne ein solches Verschulden besteht keine Haftung.

Die Benutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Spielen, Klettern und Toben bringen typische Risiken mit sich, die sich auch bei ordnungsgemäßem Betrieb verwirklichen können. Für Schäden aus diesen allgemeinen Risiken des Spielbetriebs haftet FamilyZone nicht.

Ebenso nicht gehaftet wird für Schäden, die auf die Nichtbeachtung der Hausordnung, auf eine nicht bestimmungsgemäße oder nicht altersgerechte Benutzung der Spielgeräte oder auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Begleitperson zurückzuführen sind. Trifft die Begleitperson ein Mitverschulden, mindert sich ein allfälliger Anspruch entsprechend.

Für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit haftet FamilyZone nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe und Selbstverpflegung wird nicht gehaftet (§ 12 und § 14).

Unfälle, Verletzungen und Schäden sind unverzüglich noch vor Verlassen des Standorts dem Personal zu melden und aufzunehmen. Eine spätere Meldung erschwert die Klärung des Sachverhalts erheblich.

Die Haftung für Personenschäden sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt nach den gesetzlichen Bestimmungen bestehen und wird durch diese AGB nicht beschränkt. Ebenso unberührt bleibt eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

Der Vertragspartner haftet für Schäden, die er oder die von ihm betreuten Kinder und Gäste schuldhaft an Einrichtung, Spielgeräten oder Gebäude verursachen.

§ 14 Garderobe und Fundsachen

Garderobe und abgestellte Gegenstände werden unentgeltlich und ohne Übernahme einer Verwahrpflicht zur Verfügung gestellt. Eine Bewachung erfolgt nicht.

Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Für den Verlust unbeaufsichtigt zurückgelassener Gegenstände haftet FamilyZone nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Fundgegenstände werden vier Wochen aufbewahrt und können während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Danach wird nach den gesetzlichen Bestimmungen über Fundsachen vorgegangen.

§ 15 Unbefugter Zutritt

Der Zutritt ist nur mit gültigem Ticket oder im Rahmen einer gebuchten Veranstaltung gestattet.

Wer den Indoorspielplatz ohne gültiges Ticket nutzt, hat das reguläre Entgelt nachzuentrichten. Zusätzlich wird ein pauschaliertes Bearbeitungsentgelt von 50 Euro pro Person verrechnet. Der Nachweis eines geringeren Aufwands bleibt dem Vertragspartner offen.

Die Weitergabe persönlicher Zugangscodes an Dritte gilt als unbefugter Zutritt der betreffenden Person.

Weitergehende zivil- und strafrechtliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 16 Datenschutz, Fotos und Videos

FamilyZone verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Daten aus Buchungen werden zur Vertragsabwicklung, zur Rechnungslegung und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Einzelheiten, einschließlich der Betroffenenrechte, enthält die Datenschutzerklärung auf familyzoneparks.at.

Aufnahmen durch Gäste sind nur für private Zwecke und nur von den eigenen Kindern und Begleitpersonen gestattet. Andere Gäste dürfen nicht ohne deren Zustimmung aufgenommen werden.

Fotos und Videos durch FamilyZone für Werbezwecke werden nur mit ausdrücklicher vorheriger Einwilligung der abgebildeten Personen beziehungsweise ihrer gesetzlichen Vertretung angefertigt und verwendet. Die Einwilligung ist freiwillig, hat keinen Einfluss auf die Teilnahme und kann jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, etwa per E-Mail an hello@familyzoneparks.at.

Soweit im Standort eine Videoanlage zur Einsicht in die Spielbereiche betrieben wird, erfolgt dies ohne dauerhafte Aufzeichnung, soweit in der Datenschutzerklärung nichts anderes ausgewiesen ist.

§ 17 Höhere Gewalt und Betriebsunterbrechung

Kann FamilyZone eine Leistung aufgrund höherer Gewalt nicht erbringen, etwa bei behördlichen Maßnahmen, Naturereignissen, Feuer, Wasserschaden oder Ausfall der Energieversorgung, ruhen die Leistungspflichten für die Dauer des Ereignisses.

In diesem Fall bietet FamilyZone einen Ersatztermin an. Kommt ein Ersatztermin nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung vollständig rückerstattet. Ein Stornoentgelt fällt nicht an.

Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners wegen Nichterbringung infolge höherer Gewalt bestehen nicht, soweit FamilyZone das Ereignis nicht zu vertreten hat.

§ 18 Änderungen dieser AGB

Für jede Buchung gilt die AGB-Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf familyzoneparks.at veröffentlicht war. Spätere Änderungen wirken sich auf bereits abgeschlossene Verträge nicht aus.

Bei Dauerschuldverhältnissen, insbesondere bei Monats- und Jahreskarten, werden Änderungen dem Vertragspartner mindestens vier Wochen vor Wirksamkeit per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Vertragspartner nicht binnen vier Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung beenden; bereits bezahlte Entgelte werden aliquot rückerstattet.

§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats nicht entzogen wird.

Erfüllungsort ist der Standort, an dem die Leistung erbracht wird.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG.

FamilyZone ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Verbraucher können die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission nutzen.

§ 20 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Textform. Gegenüber Verbrauchern sind mündliche Zusagen von FamilyZone auch ohne Einhaltung der Textform wirksam.

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von FamilyZone ist Unternehmern nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht.

Stand dieser AGB: 13. Oktober 2026